AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge, an allen zum Unternehmen OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) gehörenden Standorten, die OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) mit seinen Kunden (Vertragnehmer) abschließt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit erfolgt die Benennung von Personen ausschließlich in der maskulinen Form. Gemeint sind hiermit jedoch ausnahmslos alle Geschlechter.
1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragnehmer die Produkte und Dienstleistungen von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) als Privatkunde oder als Geschäftskunde bucht und betreffen das Unternehmen OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) als Vertraggeber sowie die Kunden als Vertragnehmer. Privatkunden sind Verbaucher im Sinne des § 13 BGB, sofern ihre Buchung der Produkte und Dienstleistungen zu einem Zweck erfolgt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Geschäftskunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, deren Buchung zur Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
1.3 Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben diesen AGB der unterzeichnete Vertrag selbst, die Preisliste in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung sowie die Hausordnung und gegebenenfalls vorhandene Nutzungsvereinbarungen, die zum jeweiligen Vertrag in der Anlage aufgeführt werden können.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die Einsichtnahme kann unter www.officeloop.de erfolgen.
1.5 Individuelle Vereinbarungen bzw. Abweichungen von einzelnen Passagen dieser AGB müssen schriftlich in dem jeweiligen Vertrag festgehalten werden.
1.6 Änderungen dieser AGB können jederzeit durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt werden und betreffen auch bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Sofern diesen Änderungen seitens der Vertragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemeine Leistungen
OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) stellt seinen Vertragnehmern eine individuell zu buchende Arbeitsumgebung, in Form von Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen, technischer Ausstattung entsprechend der jeweiligen Angebote und Infrastruktur zur Verfügung, die es dem Vertragnehmer erlaubt seinen Tätigkeiten (mit geschäftlichem oder privatem Zweck) innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums nachzukommen.
Folgende Leistungen sind unabhängig vom gebuchten Tarif inklusive:
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Technische Infrastruktur, insbesondere Internet-Zugang über WLAN, LAN
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Kaffee, Tee und Wasser
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Küche mit Kühlschrank
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Support
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Reinigung der Fußböden und Fenster in den Räumlichkeiten
2.2 Ausstattung und Leistungen entsprechend des vertraglich vereinbarten Tarifs
Die Arbeitsplätze werden bei der Buchung zugewiesen. Ein Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Arbeitsplatzes besteht grundsätzlich nicht.
Die jeweilige Ausstattung des Arbeitsplatzes ist vor der Übernahme durch den Vertragnehmer auf seinen Zustand sowie auf die Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen und anzuerkennen. Mögliche Schäden sind vor Arbeitsbeginn sofort schriftlich an OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zu melden.
Die Tarife sind der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Die Einrichtung, technische Ausstattung sowie der Zugang zu dieser Leistung umfasst:
Flex-Desk
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit Schreibtischstuhl und Schutzmatte sowie Schreibtischlampe
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Im Monats- oder Jahresabonnement umfasst diese Leistung den Zugang an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche.
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Ohne Abonnement (stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise) umfasst diese Leistung den Zugang in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
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Freies Drucker-Kontingent von 3,00 €/Monat (entspricht 30 Seiten s/w bzw. 12 Farbseiten)
Fix-Desk
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit Schreibtischstuhl und Schreibtischlampe, Schutzmatte, abschließbarer Rollcontainer, abschließbares Schließfach (Premium), Monitor, Tastatur und Maus
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Im Monats- oder Jahresabonnement umfasst diese Leistung den Zugang an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche.
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Ohne Abonnement (monatsweise) umfasst diese Leistung den Zugang in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
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Freies Drucker-Kontingent von 5,00 €/Monat (entspricht 50 Seiten s/w bzw. 20 Farbseiten)
Einzelbüro
Ein Höhenverstellbarer Schreibtisch mit Schreibtischstuhl, Schutzmatte, Monitor, Tastatur und Maus, Konferenzstuhl
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Nur stunden- oder tageweise buchbar in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
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Besonderheit: buchbar für Abonnementkunden 24/7 (kostenfreies Kontingent und darüber hinausgehendes kostenpflichtiges Kontingent)
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Nutzung des Netzwerkdruckers im Rahmen der in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise je gedruckter Seite.
Virtuelles Büro I (monatlich kündbar)
Beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 1x/Woche.
Das „Virtuelle Büro I“ verlängert sich mit Ablauf des Monats automatisch auf den nächsten Monat, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen vor Ablauf des noch laufenden Monats schriftlich kündigt.
Virtuelles Büro II (monatlich kündbar)
Beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift und das Anbringen eines eigenen Firmenschildes (zzgl. Einrichtungsgebühr). Der Postservice ist mit inbegriffen und umfasst die Postweiterleitung 1x/Woche.
Das „Virtuelle Büro II“ verlängert sich mit Ablauf des Monats automatisch auf den nächsten Monat, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen vor Ablauf des noch laufenden Monats schriftlich kündigt.
Virtuelles Büro III (im Jahresabonnement)
Beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 1x/Woche.
Das „Virtuelle Büro III“ verlängert sich mit Ablauf des Jahres automatisch auf das nächste Jahr, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von vier Wochen vor Ablauf des noch laufenden Jahres schriftlich kündigt.
Virtuelles Büro IV (im Jahresabonnement)
Beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift und das Anbringen eines eigenen Firmenschildes (zzgl. Einrichtungsgebühr). Der Postservice ist mit inbegriffen und umfasst die Postweiterleitung 1x/Woche.
Das „Virtuelle Büro IV“ verlängert sich mit Ablauf des Jahres automatisch auf das nächste Jahr, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von vier Wochen vor Ablauf des noch laufenden Jahres schriftlich kündigt.
All-In-Paket I (Monatsticket ohne Abonnement)
Das „All-In Paket I“ beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 2x/Woche. Zudem sind vier Co-Working-Tage pro Monat inklusive, an denen ein freier Schreibtisch im Rahmen dieses Kontingents kostenlos gebucht werden kann. Der Zugang erfolgt in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Das „All-In-Paket I“ ist nur für einen Monat gültig und endet mit Ablauf des Monats automatisch. Sofern eine Verlängerung erwünscht ist, muss der Vertragnehmer eigenständig nachbuchen.
All-In-Paket II (Monatsticket ohne Abonnement)
Das „All-In Paket II“ beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 2x/Woche. Zudem ist ein fester Schreibtisch inklusive. Der Zugang erfolgt an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche.
Das „All-In-Paket II“ ist nur für einen Monat gültig und endet mit Ablauf des Monats automatisch. Sofern eine Verlängerung erwünscht ist, muss der Vertragnehmer eigenständig nachbuchen.
All-In-Paket III (Monatsticket im Abonnement)
Das „All-In Paket II“ beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 2x/Woche. Zudem sind vier Co-Working-Tage pro Monat inklusive, an denen ein freier Schreibtisch im Rahmen dieses Kontingents kostenlos gebucht werden kann. Der Zugang erfolgt in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Das „All-In-Paket III“ verlängert sich mit Ablauf des Monats automatisch auf den nächsten Monat, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen vor Ablauf des noch laufenden Monats schriftlich kündigt.
All-In-Paket IV (Monatsticket im Abonnement)
Das „All-In Paket IV“ beinhaltet die Nutzung der Anschrift als Geschäftsanschrift. Hierbei ist der Postservices mit inbegriffen. Dieser umfasst die Postweiterleitung 2x/Woche. Zudem ist ein fester Schreibtisch inklusive. Der Zugang erfolgt an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche.
Das „All-In-Paket IV“ verlängert sich mit Ablauf des Monats automatisch auf den nächsten Monat, wenn der Vertragnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen vor Ablauf des noch laufenden Monats schriftlich kündigt.
Postservice
Der Postservice bietet, unter der Voraussetzung der Buchung der Angebote zu „Virtuelles Büro I“ oder „Virtuelles Büro II“, die Möglichkeit der Nutzung des Briefkastens von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt). Dafür wird der Firmenname des Kunden am Briefkasten angeschlagen. Aufgrund der strengen Regelungen zum Post- und Fernmeldegeheimnis erfolgt durch den Kunden kein eigenständiger Zugang zum Briefkasten. Die Mitarbeiter von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) leeren diesen täglich und sammeln die Post sortiert in besonders gesicherten Behältnissen. Je nach gebuchtem Tarif-Paket erfolgt die Postweiterleitung mindestens einmal pro Woche an die bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) hinterlegte Zielanschrift. Das hierfür aufgewendete Porto wird gesondert berechnet.
Im Fall der Buchung von Schließfächern mit Briefschlitz erfolgt der Einwurf der Post, nach Absprache, in diese Schließfächer.
Der Vertragnehmer erkennt an, dass dieser Postservice grundsätzlich für die Annahme von Briefpost zu nutzen ist. Der Empfang von Paketen ist nicht Bestandteil dieser Leistung und bedarf der Absprache mit OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung bei nicht empfangener Post bzw. Problemen oder Verzögerung bei der Postzustellung, welche durch Fehlleistungen Dritter (wie z.B. Zustelldienste) entstehen.
Auch haftet OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) nicht für den durch verzögerte bzw. ausbleibende Zustellung oder Bereitstellung von Sendungen entstandenen Schaden. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Sendungen, die als unzustellbar zum Versender zurückgehen, obwohl die vertraglich vereinbarte Kennzeichnung am Briefkasten vorgenommen wurde.
Sofern über diesen Postservice hinaus Absprachen mit OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) über die Annahme von Paketsendungen getroffen wurden, übernimmt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) im Falle des Verschwindens oder Beschädigungen von Paketsendungen keine Haftung.
Druckernutzung
Die Nutzung des Netzwerksdruckers umfasst den Druck in Farbe oder s/w, die Kopie in Farbe oder s/w sowie den Scan von Dokumenten. Neben tarifabhängig gewährten Freikontingenten pro Monat erfolgt die Berechnung von Drucken bzw. Kopien je Seite. Das Scannen von Dokumenten ist, soweit es die Preisliste in der jeweils gültigen Form nicht anders benennt, kostenlos. Alle hier zutreffenden Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Für das Drucken und Scannen von Dokumenten ist die Freigabe mittels eines individuellen Codes des Vertragnehmers am Druckgerät erforderlich. OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) greift hierbei auf Dienstleistungen Dritter zurück, mit deren Tools sowohl der sichere Druck bzw. Scan, als auch die seiten- und artgenaue Abrechnung erstellt wird. Diese Abrechnung wird im Folgemonat zugestellt und vom Vertragnehmer fristgemäß entrichtet zu werden.
Schließfach
Die optionale Buchung eines Schließfaches ist wahlweise mit oder ohne Briefschlitz möglich. Der Zugang zu diesem Schließfach ist abhängig von den Zugangsrechten des entsprechend gebuchten Co-Working-Tarifs. Die Erweiterung der Zugangsrechte ist durch die Buchung eines Schließfaches nicht möglich. Eine Schließfachbuchung ohne die Buchung eines entsprechenden Co-Working-Tarifs ist ausgeschlossen. Ein Vertrag über einen entsprechenden Co-Working-Tarif ist vor der Schließfachbuchung erforderlich, jedoch auch kombinierbar. Die Vergabe eines Schließfaches erfolgt nach dem FiFo-Prinzip (First in/First out).
Die Nutzung dieses Schließfaches erfolgt lediglich mit dem Ziel der Aufbewahrung von Unterlagen und Gegenständen, die keinen besonderen Wert haben. Das Einbringen und Aufbewahren von Wertsachen ist hier ausdrücklich ausgeschlossen. Im Verlustfall übernimmt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) hier keinerlei Haftung.
Leasing für Arbeitsplatzmöbel und -ausrüstung
Im Rahmen eines Leasingvertrages können einzelne Möbel und technische Ausrüstung für Bürobedarf zu verschiedenen Laufzeiten bestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Eigentum dieser vertragsgegenständlichen Gegenstände solange bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) verbleibt, bis der Vertrag endet. Anschließend geht das Eigentumsrecht auf den Vertragnehmer über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vertragnehmer ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, für Sachmängel einzutreten. OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) ist von jeglicher Haftung befreit und tritt die Gewährleistungsrechte gegen den Hersteller an den Vertragnehmer ab.
Der Vertragnehmer verpflichtet sich, die geleasten Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
Änderungen dieser Verträge bedürfen das gegenseitige schriftliche Einverständnis.
Anmietung von Arbeitsplatzmöbeln und -ausrüstung
Im Rahmen eines Anmietungsvertrages können einzelne Möbel und technische Ausrüstung für Bürobedarf zu verschiedenen Laufzeiten bestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Eigentum dieser vertragsgegenständlichen Gegenstände bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) verbleibt. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht innerhalb von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
Der Vertragnehmer verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
Änderungen dieser Verträge bedürfen das gegenseitige schriftliche Einverständnis.
Für weitere Dienstleistungen, die nach Art und Umfang in der Preisliste der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind, gelten die dort beschriebenen Voraussetzungen, wenn sie nicht ohnehin schon in den AGB´s der jeweils gültigen Fassung beschrieben sind.
Die Dauer der Nutzung der aufgeführten Einrichtung und technischen Ausstattung ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif im Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatspass ohne Abonnement sowie im Monats- oder Jahresabonnement.
Zur Sicherheit des IT-Netzwerks wird neben weiteren IT-Sicherheitskonfigurationen auch der WLAN-Zugang über regelmäßig wechselnde Passwörter limitiert. Änderungen der Passwörter werden den Vertragnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Vertragsschluss, Dauer, Kündigung und Widerrufsrecht
Für jede Buchung der von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Dienstleistungen und Produkte wird ein Vertrag geschlossen. Dieser ist grundsätzlich schriftlich als Nutzungsvertrag festzuhalten und betrifft alle Angebote, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Tag (kurzzeitige Nutzung) haben.
Dieser Nutzungsvertrag enthält den Beginn, die Laufzeit und das Ende der jeweiligen Nutzung sowie eine automatische Laufzeitverlängerung, sofern hier nichts Gegenteiliges vereinbart wurde und beginnt bzw. endet entsprechend dieser Vereinbarungen.
Verschiebt sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten bzw. des Arbeitsplatzes von der Zahlung der Nutzungsgebühr entbunden. Ansprüche wegen des Verzugs, möglichen Umsatzeinbußen oder dergleichen können gegenüber OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) jedoch nicht geltend gemacht werden.
3.1 Bei kurzzeitigen Verträgen (namentlich Stunden- und Tagestickets, sofern diese nicht Bestandteil einer monatlichen oder jährlichen Laufzeit sind) genügt die Benennung des vom Vertragnehmer gewählten Tarifs entsprechend der gewünschten Leistung sowie die Bestätigung durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt), sofern entsprechende Kapazitäten zur Erfüllung der bestellten Leistung zur Verfügung stehen. Mit Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung erkennt der Vertragnehmer diese AGB an und verpflichtet sich, die geltenden Bedingungen einzuhalten. Die kostenpflichtige Bestellung gilt durch den Vertragnehmer als getätigt, wenn dieser die Frage der kostenpflichtigen Bestellung bestätigt. Anschließend wird der Vertragnehmer zur Zahlung des in der jeweiligen Rechnung aufgeführten pflichtigen Betrags aufgefordert. Erst nach Zahlungseingang ist OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, die bestellte Leistung zu erbringen.
3.1.1 Bei der Überschreitung von stundenweisen Buchungen erfolgt die Nachberechnung der über den eigentlich gebuchten und bereits bezahlten Zeitraum hinaus. Dem Vertragnehmer obliegt die Pflicht, seine gebuchten Zeiträume einzuhalten. Mit Überschreitung dieser Zeiträume erkennt er an, dass je weiterer angefangenen Stunde der jeweilige Stundenpreis sofort fällig ist. Es handelt sich hierbei um eine konkludente Verlängerung der ursprünglichen Buchung. Eine Aufrechnung zum Tagespreis ist in diesem Fall unzulässig, wenn die ursprüngliche Buchung je Stunde vereinbart wurde.
3.1.2 Mit Ausnahme von Ziff. 3.5 erfolgt bei Absage/Stornierung von kurzfristigen Verträgen, die vollständige Erstattung des bereits gezahlten Betrages, wenn diese bis 10 Tage vor dem gebuchten Termin erfolgt. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs dieser Stornierung bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt). Bei Absage/Stornierung bis fünf Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin erfolgt die Erstattung des bereits bezahlten Betrages in Höhe von 50%. Bei Absagen/Stornierungen in einem Zeitraum von weniger als fünf Tagen bis zum Buchungstermin erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Betrages.
3.2 Verträge mit monatlicher Laufzeit ohne Abonnement beginnen mit und enden mit Ablauf der im Nutzungsvertrag aufgeführten Vertragslaufzeit. Es bedarf hier keiner Kündigung, um das vertraglich vereinbarte Vertragsende herbeizuführen. Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht möglich. Für die Inanspruchnahme darüberhinausgehender Zeiträume ist ein neuer Vertragsabschluss erforderlich.
3.2.1 Wird der Vertrag einer monatlichen Buchung, ohne dass diese im Abonnement erfolgte, trotzdem vom Vertragnehmer gekündigt, erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Betrages. Eine Aufrechnung der noch nicht in Anspruch genommenen Tage/Wochen ist hier ausgeschlossen.
3.3 Verträge mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit im Abonnement verlängern sich automatisch mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit, wenn nicht fristgemäß spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
3.3.1 Bei nicht fristgemäßer Kündigung eines Vertrages im Monatsabonnement gilt die Kündigung für den Ablauf des Folgemonats, auf den sich dieser Vertrag automatisch verlängert. Der Betrag für diesen zusätzliche Monat ist durch den Vertragnehmer zu entrichten, unabhängig davon, ob er die Leistungen tatsächlich nutzt.
3.4 Für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen ist der Eingang der entsprechenden Kündigungsschreiben bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) maßgeblich. Jeder Vertragnehmer erkennt mit Abschluss des jeweiligen Vertrages an, dass weder der Zeitpunkt der Versendung durch den Vertragnehmer, noch eine fiktive Postzustellungsregel oder dergleichen Anwendung finden. Der Eingang eines Kündigungsschreibens wird von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) mit dem Datum des Eingangs schriftlich bestätigt.
3.5 Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur für private Vertragnehmer. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die bereits verbrauchten Zeiträume nicht erstattungsfähig sind. Ein Rücktrittsrecht für gewerbliche Vertragnehmer besteht grundsätzlich nicht.
3.6 Sonderkündigungsrecht
3.6.1 Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Vertragnehmer bei Preiserhöhungen, die OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) auf den entsprechenden Vertrag durchsetzt.
3.6.2 Ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) Änderungen der AGB durchgeführt werden, die der Vertragnehmer eines bereits bestehenden Vertrags nicht anerkennt, sofern er fristgemäß der Änderung der AGB widersprochen hat.
3.6.3 Die Frist zur Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts beträgt vier Wochen nach Bekanntgabe des Widerspruchs. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag zum Ablauf des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Für den Zeitraum bis zum Ablauf dieses gekündigten Vertrags gelten die AGB bzw. die Preise der zum Vertragsabschluss geltenden Fassung.
3.6.4 Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der unter Ziff. 3.4 genannte Eingang bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
3.7 OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, einen Vertrag ruhen zu lassen und dem Vertragnehmer den Zutritt zu den Räumlichkeiten von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zu verweigern, wenn dieser gegen seine Zahlungspflichten verstößt. Die Wiederaufnahme dieses Vertrags erfolgt erst dann, wenn der Vertragnehmer seiner Zahlungspflicht wieder nachkommt. Für den Zeitraum des ruhenden Vertrags kann OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) dem Vertagnehmer den Zutritt zu den Räumlichkeiten von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) verweigern und die hieraus entstandene Kapazität anderweitig vertraglich leisten. Eine möglicherweise gegen den Vertragnehmer bestehende Schadensersatzpflicht bleibt hiervon unberührt.
3.8 OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) ist außerdem zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Hierzu zählen u.a. folgende Gründe:
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die vertraglich vereinbarte Kaution wird nicht bis zum Vertragsbeginn in der vollständigen Höhe geleistet,
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mehr als zehntägiger Verzug einer Zahlung über die Mahnfrist hinaus,
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die vertraglich vereinbarte Nutzungsgebühr wird nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet,
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bei Zahlungsverzug und durch die seitens OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) berechtigte Entnahme des Anteils aus der Kaution, der der Befriedigung der Nutzungsgebühr dient, entnommene Betrag wird die Kaution durch den Vertragnehmer nicht unverzüglich wieder in der ursprünglichen Höhe hergestellt,
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bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung,
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bei wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsordnung
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bei Verstößen gegen diese AGB,
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bei sitten-, straf- oder ordnungswidrigem Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragnehmers innerhalb des Mietobjektes,
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bei der Begehung von Wirtschaftsstraftaten, insbesondere wenn diese unter dem Deckmantel des legalen Geschäftsgegenstandes geplant und/oder durchgeführt werden,
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die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragnehmers,
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die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
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bei Verstößen gegen Konkurrenzschutzklauseln,
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die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, dem Vertragnehmer den Zutritt zu der Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
Sofern OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) dem Vertragnehmer fristlos kündigt, werden bei befristeten Verträgen die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Vertragnehmer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall kann der Schadensersatz aus der Kaution vollständig oder (bei geringer Kautionshöhe) teilweise befriedigt werden. Der darüber hinaus zu leistende Betrag zur Entschädigung ist zudem sofort fällig.
4. Preise, Zahlungsvoraussetzungen und Rechnungsstellung
4.1 Die Preise entsprechen denen der Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und enthalten alle Neben – und Betriebskosten sowie Kosten für Fußbodenreinigung, Instandhaltung der Räume und vorhandener Infrastruktur.
Die Zahlung der gebuchten Leistungen erfolgt im Voraus. Im Fall von regelmäßigen Leistungen (wochen-, monatsweise oder jährlich mit oder ohne Abonnement) erfolgt die Zahlung jeweils zum 1. des abzurechnenden Monats.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich unbar per Überweisung, Bankeinzug oder per PayPal. Der Vertragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die Bezahlung per Bankeinzug oder per PayPal und steht in der Pflicht zu prüfen, ob er seinen Zahlungen fristgemäß nachkommt.
4.2 Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erfüllen. Zudem behält sich OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder ruhen zu lassen und die vertraglich vereinbarte Leistung anderweitig zu erfüllen.
4.3 Nach drei Tagen Zahlungssäumnis erfolgt eine Zahlungserinnerung durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt). Diese fordert die Zahlung des säumigen Betrags mit einer Fristsetzung von sieben Tagen
4.4 Bei Nichteinhaltung der unter Ziff. 4.3 genannten Zahlungsfrist erfolgt nach Ablauf eines 30-tätigen Zahlungsverzuges die 1. Mahnung. Diese enthält gem. § 288 Abs. 5 BGB eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 €, Verzugszinsen in der Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei privaten Vertragnehmern (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. in der Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), die zusätzlich zum gemahnten Betrag zu zahlen sind. Zudem beinhaltet diese Mahnung eine erneute Zahlungsfrist. Der Ablauf dieser Mahnung setzt das gerichtliche Mahnverfahren in Gang.
4.5 Vertragnehmer erhalten für ihre bestellten Leistungen eine entsprechende Rechnung, die die gesetzliche Mehrwertsteuer ausweist. Diese Rechnung erfolgt papierlos per Mail.
4.6 Haben mehrere Personen einen Vertrag mit OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossen, so gelten sie als Gesamtschuldner. Jeder Einzelne kann für unterlassene Zahlungen anderer Vertragnehmer desselben Vertrages haftbar gemacht werden.
5. Kaution
5.1 Mit Ausnahme von kurzfristigen Leistungen (siehe Nr. 3) ist der Vertragnehmer verpflichtet eine Kaution in der doppelten Höhe des monatlich zu entrichtenden Betrags zu hinterlegen. Diese Kaution dient dem Zweck, entstandene Schäden, Verlust von Schlüsseln, Zahlungssäumnis des Vertragnehmers, unter dem Vorbehalt eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruchs, abzudecken. Für den Fall des Eintritts eines über den Kautionsbeitrag hinausgehenden Schadens, ist der Vertragnehmer zum Schadensersatz des übrigen Schadensbetrags verpflichtet. In jedem Fall ist der Vertragnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
5.2 Der Vertragnehmer ist zudem verpflichtet, den vereinbarten Kautionsbetrag innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsabschluss auf das Konto der OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) mit dem Verwendungszweck „Kaution“ und der zugehörigen Vertragsnummer zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Einzahlungsfrist behält sich OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen und den Vertrag zu kündigen. Der Vertragnehmer ist in diesem verpflichtet die für den ersten Monat fällige Zahlung als Schadensersatz zu leisten.
5.3 OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, entstandene Schäden und Zahlungssäumnis aus dem Kautionsbetrag auszugleichen.
5.4 Der Vertragnehmer erkennt an, dass der Kautionsbetrag nicht gewinnbringend bzw. inflationsgeschützt angelegt und dementsprechend nicht verzinst wird.
5.5 Der Vertragnehmer ist verpflichtet, die ursprünglich vereinbarte Höhe der Kaution wiederherzustellen, wenn der Kautionsbetrag zur Befriedigung entstandener Schäden oder Zahlungssäumnisse durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) dezimiert wurde.
5.6 Sofern die Dienstleistung des Postfachservices durch den Vertragnehmer in Anspruch genommen wurde, erkennt der Vertragnehmer aufgrund der Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorgaben des Post- und Fernmeldegeheimnisses an, dass nach Vertragsende bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) an den Vertragnehmer adressierte, eingehende Post nach Maßgabe der in der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Preisliste monatlich abgerechnet und das Kautionskonto damit belastet wird, sofern keine weiteren Schadensersatzpflichten gegen den Vertragnehmer bestehen, die aus dem Kautionskonto zu befriedigen sind. In diesem Fall ist der Vertragnehmer verpflichtet, die durch die pflichtgemäße Ausübung des Postfachservices entstandenen Kosten fristgemäß nach Rechnungseingang zu entrichten.
5.7 Im Fall der Vertragsbeendigung ist OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, den Kautionsbetrag bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsende vollständig an den Vertragnehmer zurückzuzahlen, wenn keine Schadensersatzansprüche vorliegen. Sofern Schadensersatzansprüche vorliegen, hat OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) das Recht, diese gem. Nr. 5.1 zu befriedigen und ist erst dann verpflichtet, den übrig verbliebenen Kautionsbetrag an den Vertragnehmer auszuzahlen. Der Vertragnehmer ist in diesem Fall schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Schaden entstanden ist und wie hoch der zu leistender Ersatz des Schadens war.
5.8 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt in jedem Fall unbar.
6. Pflichten des Vertragnehmers
6.1 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter dem im Vertrag angegebenen Unternehmen oder unter einem anderen, vorher mit OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Vertragnehmer ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einem anderen Unternehmen oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zu nutzen, wenn hierzu nicht ein gesonderter Vertrag zustande kam. Die vertraglich vereinbarte Leistung ist nicht übertragbar.
6.2 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, diese AGB, die Haus- und Nutzungsordnung und darüber hinausgetroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragnehmer dazu, Rücksicht auf die anderen, in den Räumlichkeiten der OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) anwesenden Personen zu nehmen und diese nicht in ihrem Handeln einzuschränken. Dies betrifft auch die Lautstärke durch Unterhaltungen, Telefonate in jeglicher Form (auch Videocalls), Musik sowie Geruchsbelästigung durch bestimmte Gerichte (Essen) am Arbeitsplatz. Es ist stets aufeinander Rücksicht zu nehmen.
6.3 Zudem verpflichtet sich der Vertragnehmer dazu, seine Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und sein genutztes Geschirr und Besteck eigenständig abzuwaschen und wieder in die dafür vorgesehenen Schränke und Schubladen einzuräumen.
6.4 Der Vertragnehmer verpflichtet sich außerdem, bei der Nutzung des Kühlschranks darauf zu achten, dass seine Speisen und Getränke mit seinem Namen versehen sind, damit es nicht zur Verwechslung durch andere Nutzer kommt. Zudem verpflichtet er sich darauf zu achten, dass seine abgelaufenen Speisen und Getränke fachgerecht entsorgt werden.
6.5 Auch verpflichtet sich der Vertragnehmer dazu, seine Besucher auf die geltende Ordnung hinzuweisen. Der Vertragnehmer haftet hierbei für seine Besucher.
6.6 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, das Mobiliar und die technische Einrichtung sorgfältig zu behandeln und darauf zu achten, dass Beschädigungen, Zerstörung, Entwendung, Überlastung oder sonstige Unbenutzbarkeiten der von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) bereitgestellten Infrastruktur vermieden wird. Der Vertragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch seine Besucher/Gäste entstehen. Entstandene Schäden sind unverzüglich schriftlich an OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zu melden.
6.7 Auch verpflichtet sich der Vertragnehmer dafür zu sorgen, dass die Zugangstüren nach Verlassen geschlossen werden, damit es nicht zu unberechtigten Einlässen kommt. Ist der Vertragnehmer der letzte Nutzer des jeweiligen Tages, ist dieser verpflichtet, die offenen Türen abzuschließen. Offene Fenster sind vor Verlassen der Räumlichkeiten ebenfalls zu schließen.
6.8 Der Vertragnehmer verpflichtet sich zudem, geltendes Recht einzuhalten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, das Kunst-, Urheber-, Patent- und Markenrecht sowie die Persönlichkeitsrechte und den Schutz der Privatsphäre.
6.8 Eine Weitergabe von Schlüsseln zu den Büroräumlichkeiten, Schließfächern und anderen Aufbewahrungsgegenständen von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) oder Codes zur Nutzung der Infrastruktur von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) ist verboten und führt neben der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, zur sofortigen Kündigung. Der Vertragnehmer erkennt an, dass ein Verstoß, je Einzelfall, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € nach sich zieht. Diese Vertragsstrafe gilt zusätzlich zur Begleichung eines entsprechend eingetretenen Schadens.
6.9 Im Falle der Erforderlichkeit von zusätzlich benötigten elektronischen Geräten verpflichtet sich der Vertragnehmer, eine schriftliche Erlaubnis von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zum Betrieb des jeweiligen Geräts einzuholen.
6.10 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitsplatz nicht unterzuvermieten. Die Überlassung von Einrichtungsgegenständen an Dritte ist verboten.
6.11 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn in die Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände bei Vertragsbeendigung fristgemäß zu entfernen. Mit Ablauf der Vertragsverhältnisses dürfen sich damit keinerlei Gegenstände mehr in den Räumlichkeiten und der ebenfalls von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellten Nutzflächen befinden.
6.11.1 Bei Verstößen gegen diese Pflicht behält sich OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, diese auf Kosten des säumigen Vertragnehmers zu räumen und einzulagern sowie die bis zur Räumung versperrte Fläche in Rechnung zu stellen und diesen Schaden entsprechend geltend zu machen.
6.11.2 Bei offenen Forderungen behält sich OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) vor, vom Vertragnehmer eingebrachte Gegenstände bis zur Begleichung der offenen Forderungen als Pfand einzubehalten.
6.12 Der Vertragnehmer verpflichtet sich bei der Nutzung von abschließbaren Schränken, insbesondere von Schließfächern, zudem dazu, dort keine Wertsachen aufzubewahren. Im Falle eines Verlustes übernimmt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Haftung.
6.13 Die Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten, von ungesetzlichen, sittenwidrigen, beleidigenden, gewalttätigen und pornografischen Daten jedweder Form, ist untersagt. Ebenso der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Daten, Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von allgemein unerwünschten Nachrichten oder Werbung. Auch die Diffamierung, Belästigung, Stalking, Bedrohung von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Space über die bereitgestellte Infrastruktur widersprechen den Werten von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) und werden mit fristloser Kündigung geahndet. Für hierdurch entstandene Schäden übernimmt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Haftung.
6.14 Vertragnehmer greift nicht unberechtigt auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden zu.
6.15 Der Vertragnehmer verpflichtet sich zum Vertragsbeginn die Ausweispapiere vorzulegen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die nach Maßgabe des Geldwäschebekämpfungsgesetz erforderlich sind.
6.16 Die Übernachtung sowie das unerlaubte Abhaltung von Feierlichkeiten ist in den Räumlichkeiten der OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet. Geplante Veranstaltungen in den Räumlichkeiten bedürfen der schriftlichen Erlaubnis von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
6.17 Der Vertragnehmer verpflichtet sich, keine Haustiere mitzunehmen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf ebenfalls der schriftlichen Erlaubnis von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
7. Schadensersatz
7.1 Der Vertragnehmer ist bei durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Besucher verursachten Schäden verpflichtet, Ersatz des verursachten Schadens zu leisten. OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung, wenn OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) nicht aktiv an der Verursachung dieses Schadensereignisses beteiligt war. Der bloße Umstand, der Verursachung durch den Vertragnehmer, seiner Gehilfen oder Besucher in den Räumlichkeiten von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) reicht hierbei nicht für eine Mithaftung durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) aus.
7.2 Im Fall einer Vertragsbeendigung, ganz gleich welcher Art, ist der Vertragnehmer dazu verpflichtet, für die Kosten von durch ihn nicht entfernten Gegenstände aufzukommen. Diese Kosten werden von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) als Schadensersatz geltend gemacht, wenn diese nicht vereinbarungsgemäß durch den Vertragnehmer oder einer durch ihn beauftragten Person abgeholt werden.
Es obliegt dem Vertragnehmer nachzuweisen, dass durch seine Säumigkeit kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
8. Haftung
OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für durch den Vertragnehmer oder seine Besucher eingebrachten Gegenstände.
Die Haftung für Schäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Dieses gilt auch für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Auch erkennt der Vertragnehmer an, dass OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für IT-Netzausfälle übernimmt, wenn diese auf Handlungen bzw. Unterlassungen Dritter zurückzuführen sind.
Bei einer Zuwiderhandlung des Vertragnehmers gegen die unter Ziff. 6 (Pflichten des Vertragnehmers) beschriebenen Verhaltensmaßnahmen, die zum Schaden Dritter führt, übernimmt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung. Stattdessen wird unmittelbar nach Bekanntwerden einer solchen Zuwiderhandlung die fristlose Kündigung ausgesprochen, insbesondere dann, wenn daraus ein Schaden Dritter entstanden ist. Außerdem verpflichtet sich der Vertragnehmer zur Übernahme der Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
Der Vertragnehmer ist für die von ihm mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Büros als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Vertragnehmer mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Für die persönlichen Gegenstände des Vertagnehmers und die Garderobe übernimmt die OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung.
9. Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Vertragnehmers oder dessen Besucher.
10. Zugangsregelung
Der Zugang zu den Räumlichkeiten und Nutzflächen von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) richtet sich nach den gebuchten Tarifen.
Grundsätzlich ist der Zugang nur zu den Öffnungszeiten (einsehbar auf der Website) oder nach gesonderter Absprache möglich.
Vertragnehmer von den Leistungen „Fix Desk“ und „Flex-Desk“ im Abonnement sowie der Einzelbüros besteht die Möglichkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten Zugang über einen Schlüsseltresor oder über einen eigenen Schlüssel (gegen Kautionszahlung) zu erhalten. Die Schlüssel und Zugangscodes dürfen nicht ohne Rücksprache und Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Schlüssel müssen am letzten Tag der Nutzung vollständig zurückgegeben werden. Bei Verlust der Schlüssel ist der Vertragnehmer verpflichtet, OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) umgehend zu informieren und für die Kosten neuer Schlüssel bzw. neuer Schlösser aufzukommen.
11. Zustand des Arbeitsplatzes
Die Vertragnehmer verpflichten sich, vor Arbeitsantritt die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu prüfen. Etwaige Schäden sind OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) umgehend schriftlich mitzuteilen. Mit Arbeitsantritt akzeptiert de Vertragnehmer den Zustand des Arbeitsplatzes. Alle Kosten für Schäden an Inventar und Infrastruktur, die dann durch Vertragnehmer während der Nutzung des Arbeitsplatzes entstehen, müssen im vollen Umfang von diesem getragen werden. Der Vertragnehmer steht in der Pflicht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach der vorgesehenen Nutzung, bzw. am Ende eines jeden Arbeitstages, ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu hinterlassen, sodass nachfolgende Nutzer diesen sofort wieder nutzen können. Persönliche Gegenstände und Eigentum, das der Vertragnehmer für die Arbeitsplatznutzung selbst mitgebracht hat, muss nach der Arbeit entweder aus den Räumlichkeiten von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) entfernt oder in den vorgesehenen, gemieteten Rollcontainern und Schließfächern eingeschlossen werden. Die Garderobe und Orte für die allgemeine Nutzung sind vollständig zu räumen. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Den Vertragnehmern ist bekannt, dass es im Sommer zu Aufheizungen bei OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) kommen kann. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel dar. Insbesondere schuldet OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie des jeweiligen Vertragnehmers. Um einer Aufheizung entgegenzuwirken stellt OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) Lüfter- und Klimageräte zur Verfügung.
Die Vertragnehmer nehmen außerdem zur Kenntnis, dass sich der Arbeitsplatz in einem Großraumbüro mit der entsprechenden Geräuschkulisse befindet und nicht gesondert abschließbar ist (außer bei Mietung eines Einzelbüros). Dieser Umstand stellt keine Minderung des Arbeitsplatzes dar.
12. Nutzungsverhalten im Internet
Die Vertragnehmer verpflichten sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr über die Leitung von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt). Gesetzesverstöße müssen OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) sofort gemeldet werden. Die Vertragnehmer sind allein verantwortlich für die eigenen Handlungen und Unterlassungen sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen und ihrer Besucher im Rahmen der Internetnutzung.
Der jeweilige Nutzer des Vertragnehmers unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik, Bildern, Filmen oder anderen urheberrechtlich geschützten Daten ist strengstens untersagt.
Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den jeweiligen Nutzer hat der entsprechende Vertragnehmer dem Nutzungsgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Haftungsübernahme durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) wird hier strikt ausgeschlossen.
13. Datenschutz
OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) nimmt den Datenschutz sehr ernst und weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der jeweiligen Nutzer, insbesondere der Vertragnehmer erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Im Rahmen von durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) in Anspruch genommene Dienstleistungen Dritter erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten nur dann, wenn dies zur Erfüllung der vom hiesigen Vertragnehmer in Auftrag gegebenen Leistung erforderlich ist. In diesen Fällen greift der Datenschutz des durch OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) beauftragten Dienstleistungsunternehmens. Es erfolgt keine unberechtigte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Zudem werden die Mitarbeiter von OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) regelmäßig über den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten unterrichtet.
Die aufgenommenen Daten werden für die Kundenbetreuung sowie für die Vertragsdurchführung (Angebotserstellung, Rücksprachen per Telefon oder E-Mail, Rechnungsstellung, Verwaltung von LAN und WLAN-Zugängen) benötigt. Gemäß der DS-GVO werden diese Daten den gesetzlichen Fristen entsprechend gespeichert und nach Ablauf gesetzlich vorgeschriebener Speicherfristen wieder gelöscht.
Für nähere Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der Website www.officeloop.de verwiesen.
14. Fotoaufnahmen
Tonaufnahmen, Bild-/Tonaufnahmen, Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen von Veranstaltungen aller Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten sowie der OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt).
OfficeLoop UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen für die Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Anwesende und deswegen eventuell sichtbare Personen werden darüber im Vorfeld informiert und haben die Möglichkeit den Bereich vorher zu verlassen, sofern sie nicht mit aufgenommen werden möchten.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden.
16. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Reinbek. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 14.06.2026
